Volksschule Seekirchen

Impfung für Kinder-Informationen unserer Schulärztin

COVID-19 vaccine for children | Korona Cocuk aşısı Cijepljenje djece protiv koronavirusa

Frau Dr. Nimmervoll steht für Elternfragen bereit, es informieren aber auch alle Hausärzte zu diesem Thema.

Bei Fragen an Frau Dr. Nimmervoll wenden Sie sich bitte ans Sekretariat, Ihre Kontaktdaten werden dann an Frau Dr. Nimmervoll weitergeleitet.

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fkinderimpfung covid

pdfkinderimpfstr._elixhausen-18.12.2021.pdf

pdfbegleitschreiben_kinderimpfstrase_tamweg_und_elixhausen.pdf

7.12.2021 Sonderbetreuungszeit bei Klassenschließung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!

Die Bildungsdirektion Salzburg schrieb uns zur Weiterleitung an Sie folgende Information, die Sie vielleicht brauchen können, falls die Schule die Klasse Ihres Kindes aufgrund Covid schließen müsste.

Es geht um eine Sonderbetreuungszeit für solche Fälle:

 

Information für Erziehungsberechtigte zur Sonderbetreuungszeit

Was ist Sonderbetreuungszeit?

Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit ist Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur COVID-19-Epidemie.

Zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2021 soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, mit Hilfe eines Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit sowie der Möglichkeit einer Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen möglich gemacht werden, der Betreuung bei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen.

Eine Betreuung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer ist dann notwendig, wenn keine andere geeignete Person die Betreuung übernehmen kann.

Die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren ist z.B. dann gegeben, wenn auch der andere Elternteil aufgrund seiner Berufstätigkeit nicht zur Betreuung zur Verfügung steht und auch andere Verwandte (wie etwa Tante, Onkel oder ältere Geschwister) oder Bekannte, die bereits auf das Kind aufgepasst haben und in einem „sozialen“ Naheverhältnis zum Kind stehen, das Kind nicht in der fraglichen Zeit betreuen können.

Verordnungen der Bildungsdirektion, mit welchen ortsungebundener Unterricht angeordnet wird, stellen zwar eine schulbehördliche und keine gesundheitsbehördliche Verordnung dar, sie sind aber jedenfalls eine „Schließung aufgrund einer behördlichen Maßnahme“ im Sinne des § 18b AVRAG, sodass die Möglichkeit auf Sonderbetreuungszeit, zumindest nach § 18b Abs 1a (Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) besteht.

Weiterführende Information finden Sie auf der Homepage des Arbeitsministeriums unter

https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html

 

19.11.2021. Elternbrief von Bildungslandesrätin Gutschi

19.11

Erlass: Sichere Schule

erlass sicherschule november 21

Infos und Links

 

 

Unsere Schulärztin stellt sich vor:

(Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)

dr

 

 

 

 

 

   

Weiterführende Links finden Sie hier!

Neu hinzugekommen:

 Bildungsberatung: Bildungswege nach der Volksschule:

 

Weiterhin wichtige Links zum Thema Covid 19:

Kinder Poster zum Händewaschen und Niesen

Fremdspracheninfos Corona

 

 

 

                                     

Informationen für Kontaktpersonen

Hier finden Sie Informationen falls Sie eine Covid-Kontaktperson sind..pdfinformationen_fuer_kontaktpersonen_08.06.2021.pdf

Erlass zum Schulbetrieb ab 17.Mai

Hier finden Sie den neuesten Erlass aus dem Bildungsministerium.

pdfErlass zum Schulbetrieb ab 17.Mai

Erlass zum Schulbetrieb nach Ostern

 Hier finden Sie den Erlass zum Schulbetrieb nach Ostern.

pdferlass_schulbetrieb_ab_20210406_final.pdf

Schule nach dem Lockdown-Tipps für Eltern

SO KLAPPT DIE RÜCKKEHR IN DIE SCHULE – TIPPS FÜR ELTERN
Bald geht die Schule wieder los. Aber sie wird vorerst nicht so ablaufen, wie wir es vor
Corona gewohnt waren. Wie können sich Familien gut darauf vorbereiten?

Für den ganzenText bitte hier klicken:pdfschule_nach_dem_lockdown_-_tipps_für_eltern.pdf

Mund-Nasen-Schutz

 Seit 1. Febuar 2021 gilt: Allen Erwachsenen ist das Betreten der Schule nur mit FFP2 Maske erlaubt.

Kinder tragen einen Mund Nasen Schutz bis sie in der Klasse angekommen sind, dort dürfen sie den Mund-Nasen-Schutz absetzen. 

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